

Mag. Birger Rudisch, Tiroler Patientenvertretung
Der Fall
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden durch die Regierung zahlreiche neue Verordnungen erlassen. Auch sind Besucher und Patienten von Krankenanstalten immer wieder mit neuen Regelungen für den Aufenthalt konfrontiert. Die Tiroler Patientenvertretung erhielt zahlreiche Beschwerden bezüglich den Betretungsregelungen in Krankenanstalten. Dies ist mehr als verständlich, da sich die Patienten und deren Angehörige bei der Fülle an Regelungen zum Teil überfordert fühlen.
Was die Patientenanwaltschaft rät
Jederzeit galt allerdings, dass Notfälle IMMER behandelt wurden und auch werden. Ganz egal, ob der Patient geimpft, ungeimpft oder genesen ist. Anders stellt sich die Lage bei geplanten Terminen zur stationären, ambulanten oder tagesklinischen Aufnahme dar. Derzeit (Stand Oktober 2022) gilt gemäß der 6. COVID-19- Schutzmaßnahmenverordnung die sogenannte 3G Regelung in Krankenanstalten. Wer also geimpft, genesen und zusätzlich PCR getestet ist, darf die Krankenanstalt betreten.
Wiederum andere Regelungen bestehen für Besucher. Ein Patient hat gemäß der aktuellen Bestimmung das Recht auf einen Besucher pro Tag. Die Einschränkung gilt aber nicht für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.
Was wir daraus lernen!
Wie die gesamte Bevölkerung in den letzten Monaten erfahren hat, können sich derartige Regelungen sehr schnell wieder ändern. Gerne steht die Tiroler Patientenverfügung auch für derartige Anfragen zur Verfügung. Es wird jedoch den Patienten, wie auch den Angehörigen, immer empfohlen, sich vor der Behandlung bzw. dem Besuch telefonisch mit der Krankenanstalt in Verbindung zu setzen, um die aktuell gültigen Regelungen in Erfahrung zu bringen.
Die Patientenanwaltschaften im Überblick:
Wien, Niederösterreich, Burgenland
Kärnten, Steiermark, Oberösterreich
Tirol, Vorarlberg, Salzburg
Bildnachweise:
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