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So beantragen Sie eine Reha
Worauf Sie achten müssen: Die wichtigsten Punkte für Ihre Reha

Eine chronische Erkrankung, eine Operation oder ein Erschöpfungszustand – es gibt viele Gründe, die für eine Rehabilitation sprechen. Worauf gilt es am Weg dorthin zu achten?

 

WODURCH UNTERSCHEIDET SICH EINE KUR VON EINER REHABILITATION? Eine Kur ist eine medizinische Maßnahme, die informativen und präventiven Charakter hat und die darauf abzielt, die eigene Gesundheit zu erhalten und zu stärken. Sie umfasst eine Kombination aus physikalischer Medizin, Bewegungstherapien sowie der Anwendung natürlicher Heilmittel wie Heilthermalwasser, Luft, Moor oder Schlamm. Eine Weiterentwicklung daraus ist die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA): Im Vergleich zur klassischen Kur bietet die GVA einen höheren Anteil an aktiven Therapien mit Schwerpunkt auf Bewegung, Ernährung und mentaler Gesundheit.

Reha–Patientinnen und Patienten liegt ein Gesundheitsproblem zugrunde: Zum Beispiel eine chronische Erkrankung oder ein (Teil-)Verlust der Mobilität nach einem Unfall oder einer Operation. Der Fokus einer Rehabilitation liegt demnach auf der Wiederherstellung der Gesundheit oder auf der Verminderung von Pflegebedürftigkeit. Individuelle Aspekte entscheiden über die Schwerpunktsetzung in der Reha: Während es bei einer Person darum geht, die Bewältigung der Krankheit und damit auch die Lebensqualität zu fördern, so steht bei einer anderen die Minderung von Funktionseinschränkungen im Vordergrund – oder es gilt das Fortschreiten eines chronischen Leidens aufzuhalten.

 

ZEITRAHMEN UND ORGANISATION – WAS SOLLTE ICH DAZU WISSEN? Um den Genesungsfortschritt weiter zu forcieren, sollte eine Anschlussheilbehandlung so rasch als möglich nach dem Krankenhausaufenthalt stattfinden. Je nachdem, um welche Indikation es sich konkret handelt und in Abhängigkeit davon, ob eine stationäre oder ambulante Rehabilitation geplant ist, so fällt die Zeitspanne dafür unterschiedlich aus: Ein stationärer Rehaaufenthalt dauert in der Regel 3 Wochen – bei neurologischen Erkrankungen sind es 4 Wochen, die Reha von psychiatrischen Erkrankungen nimmt 6 Wochen in Anspruch. Zu Beginn der Rehabilitation definiert man individuelle Rehabilitationsziele, die in einem Rehabilitationsplan festgelegt und während des gesamten Prozesses laufend evaluiert werden.

 

WIE FUNKTIONIERT DIE ANTRAGSTELLUNG? Der Antrag auf ein Anschlussheilverfahren wird in Zusammenarbeit mit den Spitalsärzt*innen oder den Mitarbeiter*innen des Sozialreferats bzw. der Pflegedienste ausgefüllt. Eine erste Anlaufstelle kann auch die Hausärztin / der Hausarzt sein. Sie / er entscheidet über die Notwendigkeit einer Rehabilitation und dokumentiert den Krankheitsverlauf. Den Rehabilitationsantrag stellen die Patientinnen und Patienten dann selbst: Dieser kann bei jedem Sozialversicherungsträger eingebracht werden: Sollte ein anderer Kostenträger dafür zuständig sein, wird der Antrag dorthin weitergeleitet. Genehmigt wird ein Antrag dann, wenn gleichermaßen Rehabilitationsbedarf wie Rehabilitationsfähigkeit besteht. Das heißt: Es muss absehbar sein, dass sich der Gesundheitszustand der betreffenden Person durch die Reha verbessert oder dass sich der Krankheitsprozess durch sie verlangsamt.

 

KANN MAN SICH DIE REHABILITATIONSEINRICHTUNG SELBST AUSSUCHEN? Grundsätzlich kann im Antrag vermerkt werden, wo der Rehabilitationsaufenthalt verbracht werden möchte. Die tatsächliche Besetzung erfolgt je nach Auslastung der Häuser durch den Versicherungsträger. Die Auswahl erfolgt möglichst wohnortnahe und vor allem abhängig davon, wo das Teilhabeziel der Antragstellerin / des Antragstellers am wahrscheinlichsten erreicht werden kann.

Zum besseren Verständnis: In den letzten Jahren hat man sich weg von der indikations- oder funktionsorientierten Reha, hin in Richtung einer teilhabeorientierten Rehabilitation bewegt. Dabei steht weniger die Krankheit an sich im Vordergrund. Vielmehr geht es darum zu eruieren, was aus dieser Erkrankung übriggeblieben ist das die Person daran hindert, aktiv an ihrem Leben teilhaben zu können. Exakt dort setzt die Rehabilitation mit ihrem Behandlungsbestreben an.

 

STATIONÄRE ODER AMBULANTE REHA – WAS PASST BESSER ZU MIR? Bei der stationären Reha sind die Patientinnen und Patienten in einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht – inklusive Verpflegung und Übernachtung. Losgelöst von den alltäglichen Verpflichtungen haben sie so die Möglichkeit, sich vollständig auf ihre Genesung zu konzentrieren.

Erfolgt die Rehabilitation ambulant, so bleiben die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in ihrem häuslichen Setting. Auf Wunsch kann die ambulante Reha innerhalb eines flexiblen Zeitfensters von 6-8 Wochen auch berufsbegleitend absolviert werden. In diesem Fall können die betreffenden Personen ihre konkrete Reha-Dauer individuell mit dem jeweiligen Zentrum festlegen – so wie es sich für sie im Hinblick auf ihre berufsausübende Tätigkeit am besten vereinbaren lässt. Eine ambulante Rehabilitation kann entweder anstelle einer stationären Reha, im Anschluss an eine stationäre Reha oder bei weiterem Rehabilitationsbedarf – beispielsweise, weil die Person ihre angepeilten Rehaziele noch nicht erreicht hat – absolviert werden. Während ein stationärer Reha-Aufenthalt immer als Krankenstand gilt, ist eine ambulante Reha nicht automatisch mit einer Krankschreibung verbunden – dafür ist die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt zuständig.

 

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Die Rehaphasen im Schnellüberblick

FAQ Reha

Wie wird die Reha zum Erfolg? Prim. Dr. Christian Wiederer im Interview.

Best Practice: Klinikum am Kurpark Baden

 

Klinikguide.at-Autorin: Mag.a Sylvia Neubauer