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So finden Sie den*die richtigen Arzt*Ärztin!
Ästhetische Medizin: Was man wissen sollte.

Wer sich in Österreich konservativ oder chirurgisch optimieren lassen möchte, hat die Qual der Wahl. Die Auswahl an Ordinationen und Kliniken ist riesig, die Möglichkeiten schier unbegrenzt. Den*die „richtige*n“ Arzt*Ärztin zu finden, ist deshalb manchmal gar nicht so einfach. Gerade im Bereich Ästhetik, in dem kein Eingriff medizinisch indiziert ist, sollte man sich in qualifizierte Hände begeben.

 

DER FEINE UNTERSCHIED. Im Jänner 2013 trat das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen, das sogenannte ÄsthOpG, in Kraft, das dem Patientenschutz und der Qualitätssicherung im Fachbereich Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie dient. Dieses Gesetz umfasst zum einen den Schutz Minderjähriger und anderer Personengruppen, zum anderen zeigt es auf, wer in Österreich berechtigt ist, bestimmte Eingriffe durchzuführen. Es beinhaltet Regelungen darüber, wann Operationen medizinisch indiziert sind, worüber Mediziner*innen ihre Patient*innen aufklären müssen, wer besonders geschützt ist und wann operiert werden darf. Zwischen Aufklärung und Einwilligung zur Operation müssen beispielsweise 14 Tage liegen. Außerdem dürfen Plastische Chirurg*innen keine Eingriffe bewerben oder bearbeitete Vorher-Nachher-Fotos zu Werbezwecken veröffentlichen. Des Weiteren ist nicht mehr jede*r Mediziner*in ohne weiteres berechtigt, jeden Eingriff aus dem ästhetischen Bereich durchzuführen.

 

Fachärzt*innen für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie durchlaufen eine mehrjährige Ausbildung zum*zur Facharzt*ärztin und beherrschen danach das gesamte Spektrum ihres Fachs, zu dem auch die wiederherstellende Chirurgie und die Handchirurgie zählen. „Schönheitschirurg*in“ darf sich jede*r Doktor*in der gesamten Heilkunde nennen, da der Begriff nicht geschützt ist. Mediziner*innen, die außerhalb des Fachbereichs Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie Operationen, wie zum Beispiel Lidkorrekturen oder Fettabsaugungen, durchführen möchten, müssen nachweislich über die nötige Qualifikation verfügen.

 

 

AUSFÜHRLICHE AUFKLÄRUNG. Wer glaubt, ein Erstgespräch dürfe nichts kosten, sollte bedenken, dass ein*e Mediziner*in sich für dieses ausreichend Zeit nimmt und den dafür bezahlten Betrag in der Regel abzieht, wenn es zu einer Behandlung oder Operation kommt. Es handelt sich um eine Dienstleistung, die durchaus in Rechnung gestellt werden darf. Gratis-Erstgespräche sind auf Dauer nicht leistbar, da es nicht immer zu einer Behandlung kommt beziehungsweise der*die Patient*in sich danach vielleicht für eine*n andere*n Arzt*Ärztin entscheidet. In Österreich stehen zum einen Mundpropaganda und zum anderen die Präsenz von ästhetischen Mediziner*innen in verschiedenen Medien hinsichtlich der Arztwahl hoch im Kurs. Bewertungsplattformen sind zwar existent, gelten aber gemeinhin nicht unbedingt als seriöse Quelle.

 

Das Aufklärungsgespräch sollte ausführlich sein sowie verständliche Erläuterungen beinhalten und die Möglichkeit bieten, Fragen zu stellen. Es ist die perfekte Gelegenheit, den Arzt oder die Ärztin zu fragen, wie oft die gewünschte Behandlung bereits durchgeführt wurde und welche Erfahrungswerte vorliegen. Da Plastische Chirurg*innen in der Regel alles dokumentieren, kann man im Rahmen des Gesprächs darum bitten, Vorher-Nachher-Fotos sehen zu dürfen. Des Weiteren sollte ein genauer Kostenplan erstellt werden, sofern das Thema im Erstgespräch noch nicht zur Sprache kam. Seriöse Mediziner*innen drängen ihre Patient*innen zu nichts, überreden sie nicht zum Eingriff und behandeln nur jene Menschen, die sich aus freien Stücken für eine Behandlung entscheiden. Umgekehrt hat auch der*die Arzt*Ärztin das Recht, sich dagegen zu entscheiden, den Patient oder die Patientin zu behandeln oder die gewünschte Behandlung durchzuführen. Zeigt er*sie Alternativen auf oder kommuniziert offen, dass er*sie das Treatment aus medizinischer Sicht für nicht sinnvoll hält, wird er*sie dies nicht unbegründet tun. Kein*e Mediziner*in ist dazu verpflichtet, eine medizinisch nicht indizierte Behandlung durchzuführen oder den*die Patient*in nach dem Erst- oder Aufklärungsgespräch zu behandeln. Eine mögliche psychische Störung des*der Patient*in ist im Vorfeld abzuklären, sollte auch nur der geringste Verdacht darauf bestehen. Sofern medizinisch nichts dagegen spricht, dürfen Hyaluronsäure- oder Botoxbehandlungen nach erfolgter Aufklärung und Zustimmung des*der Patient*in bereits im Rahmen des Erstgesprächs durchgeführt werden.

 

„Ästhetische Chirurgie hat ihren Preis. Denn: Wer billig kauft, kauft zweimal“.

 

OPERATIONEN SETZEN NICHT IMMER EINEN SPITALSAUFENTHALT VORAUS. Sollte ein operativer Eingriff indiziert oder erwünscht sein, kann dieser in einer Klinik oder in einer Ordination erfolgen. Die Anforderungen für OP-Raum, Eingriffsraum oder Behandlungsraum invasiv sind klar definiert und unterliegen regelmäßigen Überprüfungen. Operationen wie Lidstraffungen, Schamlippenverkleinerungen, Bruststraffungen, Muttermalentfernungen oder auch Fettabsaugungen können in Ordinationen mit entsprechenden Räumlichkeiten ambulant und bei Bedarf im Dämmerschlaf durchgeführt werden. Nicht jeder Eingriff setzt einen Klinikaufenthalt voraus. Manche Zusatzversicherungen übernehmen Eingriffe nur dann, wenn sie in einem Spital erfolgen, andere sind flexibler und zahlen auch jene Operationen, die in einer Ordination durchgeführt werden.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen plastisch-chirurgische Eingriffe nur dann, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden und diese in einem öffentlichen Spital mit entsprechender Abteilung erfolgen. Im Falle einer Gesichtsfeldeinschränkung zum Beispiel kann eine Lidstraffung medizinisch notwendig sein, weshalb die Krankenkasse diese übernimmt. Manche Kliniken stellen diesbezüglich einen Richtlinienkatalog oder eine Übersicht zur Verfügung. Lars-Peter Kamolz, Leiter der Klinischen Abteilung für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie an der Medizinischen Universität Graz, berichtet: „Wir sind zwar primär rekonstruktiv tätig, führen aber auch andere Eingriffe durch – zu den häufigsten zählen ca. 200 bis 300 Lidstraffungen, etwa 100 bis 150 Brustverkleinerungen und um die 100 bis 150 Abdominoplastiken und Bodylifts pro Jahr.“ Diese seien zur Gänze medizinisch indiziert und würden zum größten Teil von der Krankenkasse finanziert.

 

MEDIZINISCH NICHT INDIZIERTE ästhetische Eingriff können sowohl in Privatspitälern, als auch in öffentlichen Häusern durchgeführt werden, zum Beispiel im Ordensklinikum Linz Barmherzige Schwestern. „In den letzten Jahren wurden an unserer Abteilung pro Jahr im Durchschnitt 300 Mamma-Reduktionen, Mamma-Augmentationen (mit/ohne Straffung) sowie körperstraffende Operationen durchgeführt. Der Anteil an ästhetischen Eingriffen betrug zwischen 20 und 25 Prozent“, so Dr. Klaudia Knerl, stellvertretende Abteilungsleiterin der Abteilung für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie. Niedergelassene Plastische Chirurg*innen arbeiten meist mit verschiedenen Privatkliniken zusammen, in denen sie ihre Patient*innen operieren. Jene, die sowohl privatärztlich als auch in einem öffentlichen Spital tätig sind, operieren Privatpatient*innen bei Bedarf auch in dem Haus, in dem sie angestellt sind. Auch in der ästhetischen Medizin sind – je nach Eingriff – mitunter Laboruntersuchungen sowie ein Anästhesiegespräch vor dem Eingriff erforderlich.

 

Zusatzversicherte sollten sich im Vorfeld informieren, ob ihre Versicherung die Kosten für einen Eingriff übernimmt und ob sie zunächst bei der gesetzlichen Krankenkasse um eine Kostenübernahme ansuchen müssen. Wer die Operation selbst finanziert, sollte vor dem Eingriff mit seinem Operateur klären, ob Vorauszahlung, Zahlung am Operationstag oder Ratenzahlung bevorzugt wird. Seriöse Ärzt*innen agieren hinsichtlich aller Eventualitäten und entstehender Kosten transparent und klären umfassend auf. Dumpingpreise im Bereich ästhetische Medizin sind mit Vorsicht zu genießen und haben nicht selten fatale Folgen. Auch in dieser Branche gilt: „Wer billig kauft, kauft zweimal“.

 

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