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Schönheitskorrekturen ohne OP!
Die neuen Alternativen zu den Operationen.

Operative Eingriffe unter 18 Jahren nur in besonderen Fällen.

 

DA MEDIZINISCH NICHT INDIZIERTE EINGRIFFE in Österreich an Menschen unter 18 Jahren nicht durchgeführt werden dürfen (Ausnahme: Ohrkorrektur bei Kindern mit „Segelohren“, die meist vor Schuleintritt operiert werden, um ihnen Hänseleien zu ersparen und die von der Krankenkasse übernommen wird, wenn bestimmte Kriterien vorliegen), besteht zum Beispiel im Falle einer gewünschten Nasenkorrektur die Möglichkeit, diese mit Hyaluronsäure mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten vor der Volljährigkeit zu korrigieren und somit das operative Ergebnis zu simulieren. Diese nicht-operative Form der Nasenkorrektur, mit der man Höcker- oder Sattelnasen ebenso korrigieren kann wie Schiefnasen und durch die sich die Nasenspitze formen oder anheben lässt, gilt nicht nur bei Jugendlichen als beliebte, regelmäßig durchführbare Alternative zur aufwändigen Operation.

 

AUCH DIE OPERATIVE LIDKORREKTUR und das Face Lift lassen sich in bestimmten Fällen mittels Thermage einige Jahre hinauszögern. Botox- und Hyaluronsäurebehandlungen können präventiv, zusätzlich oder alternativ zum Einsatz kommen, um jünger und frischer zu wirken. Auch Needlings und Laserbehandlungen stehen hoch im Kurs. Der Trend „Weniger ist mehr“ ist in Österreich so aktuell wie nie.

 

HIERZULANDE DÜRFEN AUSSCHLIESSLICH Mediziner*innen mit Botulinum Toxin, besser bekannt als Botox, oder Hyaluronsäure arbeiten. Bei Hyaluronsäure, die als dermaler Filler zur Anwendung kommt, handelt es sich um ein Medizinprodukt, das dem entsprechenden Gesetz unterliegt. Präparate, die den Wirkstoff Botulinum Toxin A enthalten, gelten hierzulande zum Beispiel in der Neurologie zur Migränebehandlung als verschreibungspflichtige Medikamente und kommen auch im ästhetischen Bereich zur Faltenglättung zum Einsatz. Sämtliche Produkte, die in Österreich von Ärzt*innen verwendet werden, unterliegen strengen Prüfungen und im Falle von Medizinprodukten einer Risikoklassifizierung.

 

Gut zu wissen:

Hyaluronsäure ist ein körpereigener Stoff, der im Bindegewebe, den Bandscheiben und dem Knorpel vorkommt und zum Zwecke des Auffüllens von Unebenheiten, Falten, einer Nasenkorrektur oder der Vergrößerung von Lippen chemisch hergestellt wird. Sie wird in steriler Form in Fertigspritzen bereitgestellt und enthält in manchen Fällen ein mildes Lokalanästhetikum, um die Behandlung schmerzfreier zu gestalten. Je nach Behandlungsareal (Obergesicht, Mittelgesicht, Untergesicht) kommen kürzere oder längere Kanülen zum Einsatz, um die Hyaluronsäure unter die Haut spritzen beziehungsweise sie effektiv in den gewünschten Bereich einbringen zu können.

 

Botulinum Toxin A oder Botox wird, abhängig vom Produkt, in einem bestimmten Mischverhältnis mit sterilem Natriumchlorid angemischt und mittels feinster Nadeln in die zu behandelnden Muskeln injiziert. Es handelt sich um ein Nervengift, das die die Freisetzung des Neurotransmitters Acetylcholin, der für die Muskelbewegung verantwortlich ist, blockiert. Wird es in den Muskel gespritzt, kommt es zu einer Lähmung der Skelettmuskulatur, was zu völliger Muskelentspannung führt, da die Erregungsübertragung der Nerven auf die Muskulatur gehemmt wird. Wie stark der Einfluss auf die Mimik ist und wie schnell es sich wieder abbaut, ist vom Produkt und den Einheiten, die gespritzt wurden, abhängig und individuell verschieden.

 

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Klinikguide.at-Autorin: Sonja Streit