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Einblick ins Innerste des Menschen
Wissenswertes rund um die Anwendung bildgebender Untersuchungen.

UNSER EXPERTE
Prim. Dr. Ludwig Pichler ist Leiter des Institutes für Röntgendiagnostik und interventionelle Therapie, Salzkammergut Klinikum Vöcklabruck.
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Utraschall, Röntgen, CT und MRT: Wann ist was erforderlich?

 

Vor jedem chirurgischen Eingriff ist es nötig, dass sich die Ärzt*innen ein Bild über die Verhältnisse im Körper des/der Patient*in machen können. Dazu stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung, von denen vier hier vorgestellt werden sollen: Ultraschall, Röntgen, Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT). „Jede Unter-suchungsmethode hat ihren Einsatzbereich“, so Prim. Dr. Ludwig Pichler, Leiter des Institutes für Röntgendiagnostik und interventionelle Therapie, Salzkammergut Klinikum Vöcklabruck. Manchmal kämen sie auch in Kombination zum Einsatz: „Vor einer Gallenblasen-OP wird z. B. Ultraschall zum Nachweis der Gallensteine eingesetzt, welcher durch eine MRT ergänzt werden kann, um Steine im Gallengang auszuschließen.“

WELLEN, STRAHLUNG UND MAGNETE

ULTRASCHALL: Der Schallkopf sendet Schallwellen aus, die vom Gewebe verschieden stark reflektiert werden. Der Schallkopf fängt diese Reflexionen wieder ein und stellt sie bildlich dar. Oberbauchorgane können gut mit Ultraschall untersucht werden, ebenso wie oberflächliche Strukturen, z. B. Schilddrüse oder Brustgewebe. Spezielle Varianten eignen sich außerdem zur Diagnostik von Gefäßerkrankungen. Knochen und Luft können vom Ultraschall jedoch nicht durchdrungen werden.
 
RÖNTGEN: Bei Röntgenstrahlung handelt es sich um elektromagnetische Wellen, welche den Körper durchdringen und von den unterschiedlichen „Baustoffen“ des Körpers verschieden stark abgeschwächt werden. Daraus entsteht das Röntgenbild, auf dem kalkhaltige Gewebe wie Knochen hell erscheinen, wohingegen Organe, die Luft oder Gas enthalten, dunkel aussehen. Wasserhaltiges Gewebe erscheint in Grautönen. In der Diagnostik kommt dem Röntgen vor allem in Lungen- und Skelettuntersuchungen sowie in der Orthopädie ein hoher Stellenwert zu, aber auch Brustkrebs oder Beinvenenthrombosen können damit dia­gnostiziert werden.
 
CT: Bei der CT kommt ebenfalls Röntgenstrahlung zum Einsatz: Die Röntgenröhre kreist um den/die liegende/n Patient*in, sodass Schnittbilder des Gewebes angefertigt werden können. Die Untersuchung kann z. B. zur Diagnostik von Erkrankungen der Lunge oder Organen im Bauchraum herangezogen werden, zusätzlich hilft sie bei der Therapieplanung und -kontrolle bei Krebspatient*innen.
 
MRT: Auch diese Schnittbild-Aufnahmen werden innerhalb einer Röhre angefertigt, allerdings gehen sie nicht mit einer Strahlenbelastung einher. Stattdessen regt ein Magnetfeld die Kerne von Wasserstoffatomen an, was zur Bildung elektrischer Signale führt, welche je nach Zusammensetzung des Gewebes wiederum unterschiedlich stark ausfallen. Die MRT eignet sich u. a. zur Darstellung von Gehirn, Leber, Gallenwegen und Bauchspeicheldrüse, von Gelenken und Blutgefäßen.

EINSATZ VON KONTRASTMITTELN

Um die Aussagekraft der bildgebenden Verfahren zu erhöhen, können Kontrastmittel eingesetzt werden, die z. B. in die Blutbahn injiziert oder oral eingenommen werden. „Allgemein gesprochen erhöht der Einsatz von Kontrastmitteln den Kontrast zwischen den einzelnen Gewebearten und gibt Auskunft über die Durchblutung der untersuchten Strukturen. Bei den meisten Fragestellungen ist der Einsatz von Kontrastmitteln für eine möglichst sichere Diagnosestellung absolut notwendig“, unterstreicht Prim. Pichler. Die Entscheidung obliegt dem/der Radiolog*in, der/die die Untersuchung leitet. Kontrastmittel heben nicht nur besonders gut durchblutete Organe hervor, sie können auch dabei helfen, Entzündungen oder Tumoren darzustellen. Bei bestimmten Schilddrüsenerkrankungen oder eingeschränkter Nierenfunktion verzichtet man auf Kontrastmittel oder es sind spezielle Vorbereitungen nötig. Deshalb müssen z. B. vor einer CT Untersuchung aktuelle Blutwerte erhoben werden, um diese Organsysteme zu überprüfen.

VORBEREITUNG AUF DIE UNTERSUCHUNG

Neben der Erhebung der Blutwerte gibt es noch einige andere Voraussetzungen vor Einsatz der bildgebenden Verfahren. So sollen Patient*innen beispielsweise bei einem Bauch-Ultraschall nüchtern sein. Der Experte fügt hinzu: „Bei der MRT muss bei allen Implantaten abgeklärt werden, ob sie in das Magnetfeld dürfen. Piercings müssen entfernt und Tattoos angegeben werden, da sich die Haut in diesem Bereich erwärmen kann.“ Eine Schwangerschaft ist ebenso bekanntzugeben – Untersuchungen mit Röntgenstrahlung sollen dann vermieden werden. „Auch bei der MRT wird v. a. am Beginn der Schwangerschaft kritisch überprüft, ob andere Untersuchungsmethoden nicht besser geeignet sind, etwa Ultraschall“, erläutert Prim. Pichler.

Klinikguide-Autorin: Mag.a Marie-Thérèse Fleischer