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Universitätsklinikum St. Pölten

Abteilung: Kinder- und Jugendheilkunde
Unterabteilungen: Babynest Universitätsklinikum St. Pölten

Leitbild der Abteilung:

Bei Abgabe eines Neugeborenen in das Babynest wird dieses liebevoll versorgt und medizinisch betreut. Für die Mutter ist Straffreiheit und Anonymität garantiert. Umfangreiche, professionelle Hilfe kann auf Wunsch vermittelt werden.
Nach §211 ABGB ist dieses Neugeborene einem „Findelkind“ gleichgestellt und das Amt für Jugend und Familie wird zum gesetzlichen Vormund des Kindes.
Das Babynest kann nur der letzte Ausweg für Mütter sein, die sich in einer Notsituation befinden oder aus Angst und Scham rechtzeitig vor der Entbindung keine Beratungsstellen aufgesucht haben.