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Baby unter Beobachtung
Der „Fahrplan" für die pränatalen Untersuchungen.

Die Vielzahl an pränatalen Untersuchungsmöglichkeiten fordert viel Beratung und professionelle Begleitung durch die Frauenärzt*innen.

 

LAUT MUTTER-KIIND-PASS sind im Verlauf der Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen vorgeschrieben: Der Frühultraschall zwischen achter und zwölfter Woche, eine Untersuchung zwischen 18. und 22. Schwangerschaftswoche und eine weitere zwischen 30. und 34. Woche. Für Frauenärztin Doris Linsberger ist das zu wenig: „Mit diesen drei Untersuchungen können Auffälligkeiten wie etwa Wachsstumsverzögerungen oft nicht rechtzeitig erkannt werden.“ Sie rät zu häufigeren Ultraschalluntersuchungen, etwa alle vier bis fünf Wochen – allerdings sind diese dann keine Kassenleistung und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.

 

ZWISCHEN 11. UND 13. SCHWANGERSCHAFTSWOCHE kann man mithilfe des Ultraschalls und einer Blutuntersuchung (Combined Test) feststellen, ob das Baby eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Chromosomenmissbildung wie etwa das Downsyndrom hat. Wenn ein erhöhtes Risiko festgestellt wird, wird der betroffenen Frau eine weitere, invasive Untersuchung (Chorionzottenbiopsie, Fruchtwasserpunktion) angeboten, die das Vorliegen eines solchen Defekts mit hoher Wahrscheinlichkeit bestätigt oder ausschließt. Seit kurzer Zeit gibt es auch einen Bluttest, der zum jetzigen Zeitpunkt allerdings sehr teuer ist, der im Fall einer Trisomie 21 Sicherheit geben kann.

 

ZWISCHEN 20. UND 24. SCHWANGERSCHAFTSWOCHE wird die zweite pränatale Untersuchung auf organische Fehlbildungen empfohlen. Beim Organscreening werden – nomen est omen – via Ultraschall alle Organsysteme des Babys untersucht und – in seltenen Fällen – Auffälligkeiten festgestellt. „Wenn etwa ein Herzfehler vorliegt, kann die Geburt an einem entsprechenden Zentrum geplant und das Baby unmittelbar nach der Geburt gut versorgt werden“, erläutert Linsberger den Grund für diese Untersuchung. Aber auch hier gilt: Die Untersuchung soll nur gemacht werden, wenn die Schwangere zustimmt. Dazu kommt: Beide Untersuchungen auf Fehlbildungen sind Privatleistungen, müssen also aus eigener Tasche bezahlt werden. Der Preis pro Untersuchung beläuft sich etwa auf 200 Euro.
Drei „Für und Wider“- Szenarien, pränatal-diagnostische Untersuchungen durchführen zu lassen, entwirft Doris Linsberger: Szenario 1: Die schwangere Frau will ihr Kind bekommen, egal ob es gesund oder krank ist. In diesem Fall muss keine Pränataldiagnostik durchgeführt werden. Szenario 2: Die schwangere Frau will ihr Kind auf jeden Fall bekommen, aber sich optimal auf eine eventuelle Behinderung vorbereiten, dann rät Linsberger zur Abklärung. Szenario 3: Die schwangere Frau sagt, sie traue es sich nicht zu, ein behindertes Kind großzuziehen und möchte es daher unbedingt wissen. Auch in diesem Fall sollte die Untersuchung unbedingt durchgeführt werden, da daraus Konsequenzen – ein Schwangerschaftsabbruch – entstehen.

 

ZWISCHEN 25. UND 28. SCHWANGERSCHAFTSWOCHE ist laut Mutter-Kind-Pass wieder eine Blutuntersuchung vorgeschrieben. Zusätzlich soll zwischen der 24. und 26. Woche ein Zuckerbelastungstest durchgeführt werden. Liegt ein Schwangerschaftsdiabetes vor, kann das Kind im Mutterleib stark beeinträchtigt werden. Zudem haben Kinder von Müttern mit Schwangerschaftsdiabetes in ihrem späteren Leben ebenfalls ein erhöhtes Risiko, an Typ-2-Diabetes zu erkranken. Daher ist eine gute Blutzuckereinstellung sinnvoll und wichtig. Wenn ein Diabetes vorliegt, kann versucht werden, mit strenger Diät eine optimale Blutzuckereinstellung zu erreichen. Wenn das nicht möglich ist, muss mit Insulin behandelt werden.

 

ES IST AUSSERDEM SINNVOLL, bei jeder vaginalen Untersuchung zusätzlich ein Vaginalsekret abzunehmen und zu untersuchen, um Entzündungen festzustellen und entsprechend zu behandeln. Die regelmäßige Anwendung von Milchsäurekapseln intravaginal ist eine gute Prophylaxe. Mit dem letzten vorgeschriebenen Ultraschall um die 30. Woche wird unter anderem die Lage des Kindes, die Plazenta und die Menge des Fruchtwassers bestimmt. Ab der 32. Woche wird zudem ein Streptokokkenabstrich aus der Vagina entnommen. Wenn dieser Test positiv ist, wird kurzzeitig eine Lokaltherapie mit einer Salbe angewendet. Diese Behandlung ist deshalb wichtig, weil Streptokokkeninfektionen zu vorzeitigen Wehen und zu Frühgeburten führen können. Ab der 36. Schwangerschaftswoche rät Doris Linsberger „ihren“ Schwangeren, das Geburtsspital aufzusuchen und eine erste Wehenschreibung durchzuführen.

 

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